Erbgericht Falkenbach: Gasthof mit Saalanbau und Seitengebäude
Dieses Denkmal braucht Unterstützung.
- finanziell
- personell
Herausforderungen
Finanzen
Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen ist mit besonderen Schwierigkeiten verbunden.
Ursprüngliche Nutzung
Wohnen & Geschäft - Gasthaus
Wohnen & Geschäft - Wohn- u. Geschäftshaus
Wohnen & Geschäft - Wohnhaus
Informationen
- Gebäudezustand
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mittlere Schäden
- Kategorie
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bedrohtes Denkmal
- Objekt-Nr.
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684
- Ort
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Falkenbacher Hauptstraße 31, 09429 Wolkenstein, OT Falkenbach
- Beschreibung
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Der Gasthof ist ein stattlicher Fachwerkbau mit hohem Satteldach und massivem Saalanbau. Zusammen mit dem Seitengebäude baugeschichtlich, ortsgeschichtlich und ortsbildprägend von Bedeutung. Mithilfe eines Pächters konnten bereits umfassende Notsicherungsmaßnahmen, u.a. am Dach realisiert werden.
- Baujahr
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vor 1870
- Nutzung
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Derzeitige Nutzung
leerstehend
Geschichte
Das Erbgericht in Falkenbach ist eines der ältesten erhaltenen Fachwerkbauten des Erzgebirges und zugleich das älteste datierte Fachwerkhaus im ehemaligen Kreis Zschopau (Datierung Portal bez. 1822, Kern wesentlich älter (Gasthof verm. Baujahr 1624), Seitengebäude Ende 18. Jh.). Bemerkenswert sind die reichen Schmuckelemente an Vorder- und Giebelseite: Andreaskreuze, gerillte Balkenköpfe , durchgehend profilierte Schwelle, gewölbte Füllhölzer, sowie das Kreuzgewölbe im Hauptflur. Das Erbgericht war einst der Sitz des Erbrichters. Er war zugleich auch Gastwirt. Der letzte Erbrichter amtierte 1874.