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Erbgericht Falkenbach: Gasthof mit Saalanbau und Seitengebäude

place
Falkenbacher Hauptstraße 31, 09429 Wolkenstein, OT Falkenbach
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Herausforderungen

Erhaltung

Sicherung

Zustand

sehr baufällig, keine Notsicherungsmaßnahmen

Ursprüngliche Nutzung

Wohnen & Geschäft - Gasthaus

Wohnen & Geschäft - Wohn- u. Geschäftshaus

Wohnen & Geschäft - Wohnhaus

Informationen

Gebäudezustand

mittlere Schäden

Baulicher Zustand/Bauschäden

u.a. undichte Stellen am Dach, weitere Schadstellen siehe Bilder

Kategorie

bedrohtes Denkmal

Objekt-Nr.

684

Ort

Falkenbacher Hauptstraße 31, 09429 Wolkenstein, OT Falkenbach

Beschreibung

Der Gasthof ist ein stattlicher Fachwerkbau mit hohem Satteldach und massivem Saalanbau. Zusammen mit dem Seitengebäude baugeschichtlich, ortsgeschichtlich und ortsbildprägend von Bedeutung. Bei dem Gasthof mit Saalanbau und Seitengebäude steht die Oberlaube nicht zum Verkauf!

Baujahr

vor 1870

Nutzung

Derzeitige Nutzung

leerstehend

Ursprüngliche Nutzung

Das Erbgericht in Falkenbach ist eines der ältesten erhaltenen Fachwerkbauten des Erzgebirges und zugleich das älteste datierte Fachwerkhaus im ehemaligen Kreis Zschopau (Datierung Portal bez. 1822, Kern wesentlich älter (Gasthof verm. Baujahr 1624), Seitengebäude Ende 18. Jh.). Bemerkenswert sind die reichen Schmuckelemente an Vorder- und Giebelseite: Andreaskreuze, gerillte Balkenköpfe , durchgehend profilierte Schwelle, gewölbte Füllhölzer, sowie das Kreuzgewölbe im Hauptflur. Das Erbgericht war einst der Sitz des Erbrichters. Er war zugleich auch Gastwirt. Der letzte Erbrichter amtierte 1874.

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