Erbgericht Falkenbach: Gasthof mit Saalanbau und Seitengebäude
Dieses Denkmal steht zum Verkauf. Sie müssen sich registrieren, um Kontakt zu einer Ansprechperson oder Eigentümer:in zu erhalten.
Herausforderungen
Erhaltung
Sicherung
Zustand
sehr baufällig, keine Notsicherungsmaßnahmen
Ursprüngliche Nutzung
Wohnen & Geschäft - Gasthaus
Wohnen & Geschäft - Wohn- u. Geschäftshaus
Wohnen & Geschäft - Wohnhaus
Informationen
- Gebäudezustand
-
mittlere Schäden
- Baulicher Zustand/Bauschäden
-
u.a. undichte Stellen am Dach, weitere Schadstellen siehe Bilder
- Kategorie
-
bedrohtes Denkmal
- Objekt-Nr.
-
684
- Ort
-
Falkenbacher Hauptstraße 31, 09429 Wolkenstein, OT Falkenbach
- Beschreibung
-
Der Gasthof ist ein stattlicher Fachwerkbau mit hohem Satteldach und massivem Saalanbau. Zusammen mit dem Seitengebäude baugeschichtlich, ortsgeschichtlich und ortsbildprägend von Bedeutung. Bei dem Gasthof mit Saalanbau und Seitengebäude steht die Oberlaube nicht zum Verkauf!
- Baujahr
-
vor 1870
- Nutzung
-
Derzeitige Nutzung
leerstehend
Ursprüngliche Nutzung
Das Erbgericht in Falkenbach ist eines der ältesten erhaltenen Fachwerkbauten des Erzgebirges und zugleich das älteste datierte Fachwerkhaus im ehemaligen Kreis Zschopau (Datierung Portal bez. 1822, Kern wesentlich älter (Gasthof verm. Baujahr 1624), Seitengebäude Ende 18. Jh.). Bemerkenswert sind die reichen Schmuckelemente an Vorder- und Giebelseite: Andreaskreuze, gerillte Balkenköpfe , durchgehend profilierte Schwelle, gewölbte Füllhölzer, sowie das Kreuzgewölbe im Hauptflur. Das Erbgericht war einst der Sitz des Erbrichters. Er war zugleich auch Gastwirt. Der letzte Erbrichter amtierte 1874.