Gutshaus Radeburg

place
Bodener Straße 1, 01471 Radeburg
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Auf Anfrage

Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Privatangebot, es wird keine Maklercourtage erhoben.

Nutzungsmöglichkeiten

Baugemeinschaften

Gewerbe

Kultur- und Kreativwirtschaft

Designer:innen, Maler:innen und Galerist:innen, Filmemacher:innen, Werber:innen, Radio- und Fernsehproduzent:innen, Grafiker:innen, Software- und Spieleentwickler:innen, Artist:innen, Tänzer:innen und Choreograf:innen, Architekt:innen, Kunsthandwerker:innen, Musiker:innen und Komponist:innen, Redakteur:innen, Schriftsteller:innen, Verleger:innen und Buchhändler:innen…

Mehrgenerationwohnen

Touristische Nutzung/Übernachtung

Herausforderungen

Erhaltung

Zustand

sehr baufällig, keine Notsicherungsmaßnahmen

Ursprüngliche Nutzung

Schlösser & Herrenhäuser - Herrenhaus

Wohnen & Geschäft - Wohnhaus

Informationen

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Gebäudezustand

Baulicher Zustand/Bauschäden

sanierungsbedürftig

Das Gebäude besteht aus ca. 60iger bis 75iger Bruchsteinmauerwerk im Erdgeschoss und einem 20 cm dicken, verputzten Fachwerk im Obergeschoss. Darüber befindet sich ein Dachboden. Die Geschossdecken sind historische Holzbalkendecken mit Schüttung und Dielung. Der Zugang zu den einzelnen Geschossen erfolgt über eine einfache Holztreppenkonstruktion. Das Gebäude wurde nach 1945 als Wohnhaus genutzt, ohne das die darin enthaltenen Wohnungen eine Abgeschlossenheit enthielten. Die im Erdgeschoss befindlichen Wohnungen konnten in den letzten 20 Jahren nicht mehr genutzt werden, da es die eindringende Feuchtigkeit von unten nicht mehr zuließ. Im Obergeschoss befanden sich bis zur Schließung des Gebäudes im Jahr 2022 insgesamt 6 Wohneinheiten, jedoch teilweise ohne Bad und Toilette, aber mit einem Gemeinschaftsbad. Die Wohnfläche war mit ca. 500 qm ausgewiesen.

Kategorie

Bedrohtes Denkmal

Objekt-Nr.

639

Ort

Bodener Straße 1, 01471 Radeburg auf Karte anzeigen

Beschreibung

Wohnhaus eines Rittergutes; stattliches Gebäude mit Fachwerk-Obergeschoss (verputzt) und Krüppelwalmdach, baugeschichtlich und ortsgeschichtlich von Bedeutung (Quelle: Denkmaldokument 09275340)

Baujahr

vor 1870

Nutzung

Derzeitige Nutzung

Die Radeburger Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt die Veräußerung des vorgenannten Grundstücks, welches mit einem historisch dokumentierten Gebäude bebaut ist und einen denkmalschutzrechtlichen Status aufweist. Im Zuge der Veräußerung wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, mit dem Ziel, das Gebäude zu erhalten. Ein Verkehrswertgutachten liegt vor und ist bei berechtigtem Interesse einsehbar.

Ursprüngliche Nutzung

Das alte Rittergut Boden fand bereits im 15. Jahrhundert seine erste Erwähnung als belehntes Vorwerk. Im Laufe der Zeit hatte es eine Vielzahl an Eigentümern. 1696 wurde das Vorwerk zum Rittergut erhoben. In einem Lehnbrief von 1754 fand Erwähnung, dass das Rittergut über ein einziges Gebäude verfügte, welches Schüttboden genannt wurde. Bei dem Bombenangriff auf Dresden starb dann der letzte Rittergutsbesitzer und es erfolgte nach dem Krieg die Verstaatlichung des Grundstücks. Es befand sich bis 2012 im Besitz der Stadt Radeburg und wurde 2013 der Radeburger Wohnungsgesellschaft mbH übertragen.

Fläche

Nutzfläche

500 m²

Anzahl Gebäude

1

Sonstiges

Interessenbekundung zum Erwerb des Grundstücks Grundsätzlich wird der Erhalt des Gebäudes durch eine langfristige und nachhaltige Nutzung angestrebt. Interessenten werden gebeten, folgende Informationen / Unterlagen hierzu einzureichen: a) Darstellung der geplanten Nutzung b) Kaufpreisvorstellung c) Finanzierungskonzept d) Umsetzungszeitraum Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ein Verkauf des Grundstücks seitens der Radeburger Wohnungsgesellschaft mbH angestrebt wird. Als hundertprozentige Tochter der Stadt Radeburg bedarf es hierzu der Zustimmung des Gesellschafters. Es besteht keine Verpflichtung, an einen bestimmten Bieter (bspw. Meistbietenden) zu veräußern. Für die Entscheidung zum Verkauf sind die Nutzungsabsichten und eine Umsetzung mit dem Ziel der Erhaltung des Gebäudes ausschlaggebend. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Nutzungskonzepts dinglich gesichert werden soll. Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten hat unverbindlichen Charakter und unterliegt nicht den Bestimmungen der VOL/VOB. Es verbinden sich damit desgleichen keine Kosten- oder Vergütungsansprüche gegenüber der Radeburger Wohnungsgesellschaft mbH. Auch lassen sich keine Verpflichtungen oder Ansprüche gegen die Radeburger Wohnungsgesellschaft mbH oder ihrer Gesellschafterin, der Stadt Radeburg, daraus herleiten oder geltend machen, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass ein Verkauf von Grundstück und Gebäude, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.

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